Institut für Einfachheit

Beratung nach dem Prinzip der konsequenten Einfachheit

Normenkontrollrat und Bürokratie

Artikel vom 12.11.2007

6 197 445 000 Euro Kosten für die Aufbewahrung von Rechnungen – ja, und ?

Die Bundesregierung ist jetzt ganz eifrig dabei, die Bürokratiekosten zu senken. Denkt man.  Was hat sie gemacht? Bisher hat sie ihre Aktion „Normenkontrollrat NKR“ mit Hilfe von über 100 Mitarbeitern im Statistischen Bundesamt daran arbeiten lassen, die Kosten bestimmter Gesetze zu ermitteln, und zwar sehr wissenschaftlich die Standardkosten.

Nun wissen wir, wie teuer die Wirtschaft die Aufbewahrung der Rechnungen kommt. Wir wissen jetzt auch, wie hoch unsere Kosten für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung sind: 3 650 121 000. Die Zahlen zeigen uns auch, dass die Behörde sehr genau und damit sicher sehr korrekt ermittelt hat, nämlich auf Eintausend Euro genau.

 Ich meine dazu, dass die Bundesregierung – hier speziell das Kanzleramt, wo die Entbürokratisierung ganz hoch aufgehängt ist – sich die Arbeit hätte sparen können. Die Zahlen mögen manchen beeindrucken und allenfalls damit Wirkung zeigen. Wichtig sind nur die folgenden Fragen:

Müssen für die Funktionsfähigkeit eines ordentlichen Steuersystems Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden und Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden? Wenn diese Ausgangsfrage mit Ja beantwortet wird, dann kommt die Folgefrage:

  1. Welche Mindestbedingen müssen mit den Vorschriften erfüllt werden und – von den derzeitigen Gesetzesvorschriften ausgehend – was kann zur Vereinfachung getan werden ?
  2. Daraus ergibt sich das einfachst mögliche Verfahren. Das ist von den Bürgern anzuwenden, egal, was es kostet. Fertig. So hätte die Regierung ihre Absichten gestalten sollen.

Die Kanzlerin hätte ihre Minister mit entsprechenden Aufträgen versehen können. Den NKR brauchen wir dafür nicht, sondern nur eine neue Kultur der Regierungsarbeit und der Gesetzgebung.

Die Berichte der Zeitungen über die bisherige Arbeit (Handelsblatt und FAZ vom 25.10.2007) sagen uns, dass bisher 3 500 der 11 000 Informationspflichten mit Kosten bewertet wurden. Dabei zählt man allerdings die Kosten der Meldepflichten von Ländern und Kommunen nicht mit. Interessant auch, dass ein so genanntes „Betriebstagebuch in der Altholzentsorgung“ mit 9 Millionen Euro auf dem 100. Platz der kostenträchtigsten Informationspflichten steht und das Register über den Rinderbestand 34 Millionen kostet. Dazu mein Vorschlag: Einfach mal prüfen, ob und in welchem Umfang wir das brauchen. Den Aufwand für die Kostenermittlung einfach auf diese Fragestellung umleiten.

Bei den bisherigen Arbeiten hat man auch 100 Gesetze entdeckt, von denen keiner der Beamten mehr etwas gewusst hatte. Für diesen unbefriedigenden Zustand sehe ich die Minister und ihre Staatssekretäre in der Verantwortung. Die müssen mal ihre Hausarbeiten machen.